Der Karneval, in Köln der Fastelovend, ist zwischen Wittichenau mit den Kappensitzungen und Bad Honnef mit den rheinischen Prunksitzungen eine verbindende Tradition. Beherrschen doch in beiden Städten die Narrenkappen in der „Fünften Jahreszeit“ weitgehend das gesellschaftliche Leben. Einen besonderen Anteil daran hat u. a. das rheinische „Kölle“, denn der Drang zum Feiern gehört sowohl für die Wittichenauer ebenso zum Leben wie für die Rheinländer. Schon in der Antike wurden ungefähr zur gleichen Zeit wie heute Feste gefeiert, bei denen sich die Menschen verkleideten und die herrschende Ordnung auf den Kopf gestellt wurde. So ist die „Mummerei“ historisch nachweisbar. Das niederdeutsche Wort „Fastelovend“ bedeutet nichts anderes als „der Abend vor der Fastenzeit“. Am „Fastelovend“ oder in der Mainzer „Fassenacht“ gab es Umzüge in den Straßen, und es wurde überall gefeiert und gesungen, vor allem gegessen und getrunken.
Öffentliche Maskeraden wurden im Januar im Januar 1835 in Koblenz erlaubt. Danach folgten Düsseldorf, Aachen, Trier, Bonn und die übrigen Städte und Dörfer der Rheinprovinz. Die Verteidigung des rheinischen Karnevals war folglich mit dem Fortbestand des französischen Justizsystems und dem sogenannten „Kampf um das Rheinische Recht“ verbunden.
Sich als Narr zu bekennen, war eine selbstbewusste Aussage der närrischen Elite. „Die Kappe sei das Ziel, wonach wir streben, sie ist der Wünschelhut, der uns versetzt, aus diesem wirren, trocknen Alltagsleben, in eine Zauberwelt, die stets ergötzt“, hieß es im „Echtesten Cölnischen Carnevalsalmanach auf das Jahr 1831.“ Kein Wunder, dass der Kappenbrauch nach dem Kölner Vorbild in anderen Orten Nachahmer fand. Ausgerechnet ein Preuße war es, der den Karneval um eine eigene Kappe bereicherte: Karl Heinrich Maximilian von Czettritz und Neuhauß (1773 – 1865), ein dem schlesischen Adel entstammender Generalmajor und Kommandeur der 15. Kavallerie-Brigade in Köln. Am 14. Januar 1827 soll das Ehrenmitglied des Kleinen Rates dem Festkomitee vorgeschlagen haben, während des Karnevals „ein kleines buntfarbiges Käppchen“ als gemeinsames Erkennungszeichen aufzusetzen – getreu dem Motto „Gleiche Brüder, gleiche Kappen“, einem schon damals seit Jahrhunderten bekannten Sprichwort.
Das Kappentragen fand daher viele Anhänger. In vielen Gemeinden wurden bunte Mützen zum neuen närrischen Standeszeichen, und zur Eintrittskarte in das närrische Leben. Ihren Trägern war der Besuch von Bällen, Sitzungen und Fastnachtspossen gestattet. Die von den Narren getragene Kappe sollte dazu dienen, „um diejenigen, die hier unberufen eindringen, erkennen und nach Verdienst abweisen zu können.“ Erste Musterkappen in den Kölner Narrenfarben wurden gefertigt, rot-weiß senkrecht gestreift und mit grünen und gelben Quasten versehen. Sie wurden am 21. Januar 1827 erstmals auf einer Generalversammlung getragen. Kein Wunder, dass man die rheinischen Narren von da an auch als „Käppler“ etikettierte. Oft wurden sie in Anzeigen angeboten, und von sogenannten Kopfschustern oder Kappenfabrikanten jährlich neu gefertigt. Im Gegensatz zum Hut saß die Narrenkappe immer fest auf dem Kopf. „Sind wir auch nicht unter einen Hut zu bringen, unter eine Kappe gehören wir alle“, hieß es deshalb im 19. Jahrhundert häufig. Die jährlich wechselnde Narrenkappe brachte die Mehrdimensionalität der karnevalistischen Symbolsprache beispielsweise dadurch zum Ausdruck, dass sie entweder die Form einer Jakobinermütze oder das Aussehen einer preußischen Pickelhaube annahm.
Ob Helau oder Alaaf: unter der Narrenkappe galt Redefreiheit. Der Bonner Geschichtsprofessor Gottfried Kinkel (1815–1882) sprach es in einer Büttenrede aus: „Rufts mit lautem Schall! Bürger sind wir all!“ „Die Narrenkappe“, schrieb eine Zeitung 1838, „macht alle Stände gleich, verdrängt alle Vorurtheile und Privilegien.“.
Den Nazis und den DDR-Oberen war eine solche Redefreiheit ein Dorn im Auge. Die Büttenredner mussten Vorsicht walten lassen. Karl Küpper, der als „Verdötschter“ (Verbeulter) in die kölsche Bütt stieg, hatte 1937 den Mut, den ausgestreckten rechten Arm zu heben – und dann nicht „Heil Hitler!“ zu rufen, wie es der ganze Saal erwartete, sondern festzustellen: „Nä, nä, su huh litt bei uns dä Dreck em Keller!“ (Nein, nein, so hoch liegt bei uns der Dreck im Keller.) Er erhielt lebenslanges Redeverbot.